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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV ) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir zudem bemüht, unsere Websites im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf das Webangebot unter www.studium.th-nuernberg.de in deutscher Sprache.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der WCAG 2.1 – Konformitätsstufe AA – vereinbar. Es bestehen vereinzelte Barrieren, deren Beseitigung derzeit vorbereitet bzw. schrittweise umgesetzt wird.

Begründung für nicht zugängliche Inhalte

Die Technische Hochschule Nürnberg arbeitet kontinuierlich daran, ihren Webauftritt zu verbessern und kann aufgrund der Menge der Inhalte, des Alters einiger Dokumente und der Komplexität der vielen Websites (in Kombination mit www.th-nuernberg.de) noch nicht alle Inhalte und Services barrierefrei gestalten.

Derzeitige Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Feedback zur Website & Barrierefreiheit

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Auch Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie einholen:

Zentrale Webredaktion / Hochschulkommunikation & -marketing
E-Mail: webredaktion@th-nuernberg.de

Ebenso können Sie sich bei Fragen zum Thema "Studieren mit Handicap" an folgende Stelle wenden:

Beratungsstelle der Behindertenbeauftragten
E-Mail: barrierefreiheit@th-nuernberg.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München

Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113

E-Mail: bitv@bayern.de

Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html