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Lehraufträge bereichern das Lehrangebot an Hochschulen, indem qualifizierte Fachkräfte ihr Wissen und ihre Expertise an Studierende weitergeben und praxisorientierte Einblicke in ein Fachgebiet vermitteln. Interessieren Sie sich für einen Lehrauftrag an unserer Hochschule? Wir haben regelmäßig Bedarf und freuen uns auf fachkundige Unterstützung in der Lehre.

Tätigkeitsfelder: 

Die Ohm bietet ein breites Ausbildungsspektrum in allen Fakultäten. Besonders praxisorientierte Tätigkeiten wie die Vermittlung von fachlichem Know-how, die Integration realer Fallstudien und die Begleitung von Studierenden bei praxisbezogenen Projekten sind wesentliche Bestandteile unserer Lehre. Fachleute aus der Praxis haben die Möglichkeit, ihr Wissen und ihre Erfahrungen direkt in die akademische Ausbildung einzubringen.

Bestellungsverfahren:

Als Lehrbeauftragte oder Lehrbeauftragter arbeiten Sie auf selbständiger Basis und gehen kein reguläres Anstellungsverhältnis nach TV-L mit der Hochschule ein. Stattdessen erfolgt eine Beauftragung bzw. Bestellung für den jeweiligen Lehrauftrag, bei dem Sie eigenverantwortlich die Lehrveranstaltungen durchführen. Bei Interesse an einem Lehrauftrag wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der jeweiligen Fakultät.

FAQs:

Welche Voraussetzungen müssen für einen Lehrauftrag erfüllt sein?

Voraussetzung für die Bestellung als Lehrbeauftragter ist ein anerkannter Hochschulabschluss sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Anschluss daran. Zusätzlich sind didaktische Fähigkeiten und Freude am Umgang mit Studierenden erforderlich. 

Wie viele Lehrveranstaltungsstunden dürfen maximal übernommen werden?

Die Höchstgrenze für Lehraufträge liegt an staatlichen bayerischen Hochschulen bei insgesamt 9 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) pro Woche.

Besteht eine Anstellung oder erfolgt die Tätigkeit auf selbständiger Basis?

Die Tätigkeit als Lehrbeauftragter erfolgt auf selbständiger Basis. Die Vergütung muss im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Wie wird das Honorar für einen Lehrauftrag berechnet?

Das Honorar wird pro Lehrveranstaltungsstunde à 45 Minuten berechnet. Es richtet sich nach der Qualifikation und der Anzahl möglicher Prüfungen, die im Rahmen der Lehrtätigkeit durchgeführt werden.

Gibt es Unterstützung zur Verbesserung der Lehrmethoden?

Ja, die Abteilung für Lehr- und Kompetenzentwicklung bietet verschiedene Angebote zur didaktischen Weiterbildung an.

Wer legt die Inhalte einer Lehrveranstaltung fest?

Die inhaltlichen Vorgaben sind im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs beschrieben. Innerhalb dieses Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit bei der Planung und Durchführung der Lehrveranstaltung.

An wen kann man sich bei Fragen zum Lehrauftrag wenden?

Für alle konkreten Fragen ist die Studiendekanin bzw. der Studiendekan der jeweiligen Fakultät oder die Institutsleitung die richtige Ansprechperson. Auch das entsprechende Sekretariat kann weiterhelfen. Bei allgemeinen Fragen im Vorfeld können Sie sich gerne an pa-lehrbeauftragtenmanagement@th-nuernberg.de wenden.